Liebe MKV-Newsletter Freunde,
Heute geht es in unserem MKV- Newsletter um Ermahnungsgespräche.
Strukturierte Mitarbeitergespräche helfen sowohl der Führungskraft, als auch den Mitarbeitern.
Regelmäßiges, unmittelbares und adäquates Feedback bedeutet Mitarbeitern/Innen eine besondere Wertschätzung ihrer Arbeit. Grundsätzlich ist das Gefühl, der Chef weiß, was ich tue und schätzt meine Arbeit, meine Ideen und mein Engagement, ein großer Motivator.
In schwierigen Situationen und im Wiederholungsfall sind Ermahnungsgespräche angebracht. Sie machen noch deutlicher, dass das Fehlverhaltens nicht mehr geduldet wird. Das Ziel ist letztlich aber dem Mitarbeiter zu helfen, damit er zielorientiert und im Unternehmenssinne arbeitet. Dieses Gespräch hat noch keine arbeitsrechtlichen Folgen. Es gibt auch keine Vorschriften, wie es durchgeführt wird: ein Vieraugengespräch (immer zunächst zu empfehlen), mit einfachem Memo oder mit Aktennotiz an die Personalabteilung. Es gibt auch keine Regel dafür, ob es einmal, zweimal oder noch mehr durchgeführt wird, bevor eine Abmahnung erfolgt.
Wenn Ermahnungsgespräche konsequent und richtig durchgeführt werden, dann ersparen sie sowohl dem Mitarbeiter, als auch der Führungskraft die für beide Seiten unangenehmen Folgen einer Abmahnung, die dann möglicherweise sogar in eine Kündigung münden kann.
Gerne schicken wir Ihnen zu diesem Thema unser kostenloses e-book. Anfrage unter: info (at)mkv-gmbh.com.
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Hier eine mögliche Vorgehensweise für ein klassisches Ermahnungsgespräch in 10 Punkten zusammengefasst: